Das Tool prüft ausgewählte Klauseln und zeigt auffällige Formulierungen — kein Ersatz für Rechtsberatung.
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Schönheitsreparaturen wird geprüft
Kleinreparaturen wird geprüft
Kaution wird geprüft
Betriebskosten wird geprüft
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MietvertragChecker
Wohnraummietvertrag
mietvertrag_neuewohnung.pdf · analysiert am 15.03.2026
2 Klauseln weisen starke Ähnlichkeit zu häufig beanstandeten Formulierungen auf — weitere Prüfung empfohlen.
2 auffällig
1 prüfenswert
3 unauffällig
1 unklar
Schönheitsreparaturen — Auffällige Regelung
Gruppe A · Abschnitt § 12
Hohe Ähnlichkeit mit bekannten Klauselmustern
Auszug aus Ihrem Mietvertrag
„Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen, unabhängig vom tatsächlichen Renovierungsbedarf, mindestens jedoch alle drei Jahre."
Warum diese Formulierung auffällt
Starre Fristenpläne ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Zustands der Wohnung weisen starke Ähnlichkeit zu Formulierungen auf, die in der Rechtsprechung häufig beanstandet wurden.
Kleinreparaturen — Auffällige Formulierung
Gruppe C · Abschnitt § 14
Merkmale einer bekannten Klauselgruppe
Auszug aus Ihrem Mietvertrag
„Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von 250 € je Einzelmaßnahme ohne Begrenzung der jährlichen Gesamtbelastung."
Warum diese Formulierung auffällt
Fehlt eine Begrenzung der jährlichen Gesamtkosten, ähnelt die Klausel Formulierungen, die in der Vergangenheit als unangemessen eingestuft wurden.
Kaution — Keine Auffälligkeiten
Gruppe H · Abschnitt § 8
Aktuell keine auffälligen Strukturmerkmale
Auszug aus Ihrem Mietvertrag
„Die Kaution beträgt drei Monatsnettokaltmieten und ist in drei gleichen Raten zu Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen."